Steuerfreie Dividenden – kurz erklärt
Steuerfreie Dividenden gibt es eigentlich nicht. Vielmehr nutzen einige Gesellschaften die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten aus, die Dividenden als Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto zu bezeichnen. Eine solche Rückzahlung ist kein “besteuerbarer” Vorgang und löst somit weder die Abgeltungssteuer aus, noch müssen diese Zahlungen in der persönlichen Steuererklärung angegeben werden. Die Depotbanken weisen diese Zahlungen allerdings in Ihren Steuerbescheinigungen an den Kunden aus. Dieser muss diese Bescheinigung seinem Finanzamt einreichen, aber die Zahlungen nicht als Erträge aus Kapitalanlagen angeben.
Das steuerliche Einlagenkonto weist Sach- und Bareinlagen und andere Zahlungen aus, die nicht zum Nennkapital der Gesellschaft gehören. Unter anderem kann sich darunter das Agio (das nicht verbrauchte Aufgeld) befinden, das beim Börsengang erhoben aber nicht restlos verbraucht wurde. Auszahlungen aus diesem Konto sind keine Gewinne, sondern Rückzahlungen von Kapital. Rückzahlungen von Kapital sind niemals steuerliche Einnahmen. Über diesen Weg ist es möglich eine steuerfreie Dividende zu bezahlen.
In den Genuss dieser steuerfreien Dividenden kann allerdings nur derjenige kommen, der die Aktie bereits vor der Hauptversammlung besessen hat. Interessant ist diese Möglichkeit insbesondere für Sparer, die ihre Freibeträge bereits ausgeschöpft haben und mit den weiteren Dividenden der Abgeltungssteuer unterliegen würden. Verkauft man die Aktien mindert die steuerfreie Dividende den Kaufpreis der Aktie und führt so zu einem höheren Gewinn durch den Verkauf der Aktie, womit sich unter Umständen der Vorteil durch die steuerfreie Dividende wieder aufzehren kann.
Man könnte aber aus dieser Möglichkeit ein wenn auch etwas spekulativeres Konzept schneidern. Dies würde dann im Ergebnis wie folgt funktionieren. Kurz vor der Hauptversammlung erwirbt man die Aktien des betreffenden Unternehmens und kassiert die steuerfreie Dividende. Der Aktienkurs mindert sich ab dem Tag der Ausschüttung um die Höhe der Ausschüttung. Verkauft man nun an diesem Tag die Aktien wieder wird man eher einen Verlust als einen Gewinn erzielen. Wenn überhaupt ein Gewinn aus dem Verkauf entstehen sollte, ist dieser in den meisten Fällen recht gering, so das ggf. anfallende Steuern nicht ins Gewicht fallen. Hintergrund dieser Möglichkeit ist auch, dass die Gesellschaften aufgrund steuerlicher Vorschriften und ggf. auch tatsächliche Verluste in der Bilanz ausweisen und es somit keine steuerpflichtigen Gewinne auf der Seite der Gesellschaft gibt.