Welche Gebühren bei Auslandsüberweisungen anfallen
Wer eine Überweisung ins Ausland tätigen möchte, sollte sich vorab bei seiner Bank über die anfallenden Gebühren informieren, damit es bei der Sichtung des Kontoauszuges keine böse Überraschungen gibt. Denn allgemein sei gesagt: Auslandsüberweisungen sind kostenpflichtige Bankdienstleistungen. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach Höhe des Betrags, nach der Art der Überweisung und letztendlich natürlich auch nach der Gebührentabelle der ausführenden Bank und da kann es erhebliche Unterschiede zwischen den Banken geben.
Die Mehrkosten einer Auslandsüberweisung rechtfertigen sich in erster Linie dadurch, dass die Überweisung über die Auslandsabteilung der Bank ausgeführt werden muss. Dann stellt sich auch die Frage, soll die Überweisung als SWIFT-Überweisung oder als SEPA-Überweisung ausgeführt werden? Handelt es sich um eine normale Überweisung oder um eine Expressüberweisung? Eine Expressüberweisung kostet zu den normalen Auslandsüberweisungsgebühren noch eine Gebühr für die Expressdienstleistung hinzu. Wie hoch die Auslandsüberweisungsgebühren jedoch sind, hängt vor allem auch davon ab, in welches Land die Überweisung gehen soll.
Die reinen Gebühren für die Auslandsüberweisung richten sich nach dem Wunsch des Auftragsgeber. Denn dieser bestimmt, wer die Gebühren zu tragen hat. Hier gibt es drei verschiedene Möglichkeiten. Die erste Variante ist, der Auftraggeber trägt die Gebühren für die Auslandsüberweisung komplett selbst. Ihm werden also vom Konto der Überweisungsbetrag zuzüglich die entsprechenden Gebühren, belastet. Die zweite Variante ist, der Empfänger des Überweisungsbetrags trägt die kompletten Überweisungsgebühren. Überschreitet das Kontoguthaben des Empfängers den Überweisungsbetrags nicht oder besitzt er garkein Guthaben, werden ihm die kompletten Überweisungsgebühren vom empfangenen Überweisungsbetrag abgezogen. Es liegt im Interesse des Überweisungsauftraggebers dies im Vorfeld dem Empfänger mitzuteilen, damit es für diesen keine Unannehmlichkeiten am Bankschalter gibt. Die dritte Variante ist die sogenannte Sharing-Variante. Wie der Name schon sagt, wird hier etwas geteilt, nämlich die Überweisungsgebühren. Konkret bedeutet dies, dass der Auftraggeber und der Überweisungsempfänger jeweils die Hälfte der Überweisungskosten bezahlen bzw. diese deren Konten belastet werden.
Eine Auslandsüberweisung auf eigene Kosten ist relativ teuer. Bei einer bestimmten Landesbank muss man für einen Überweisungsbetrag von 100 Euro auf ein Schweizer Konto 29 Euro bezahlen. Das ist mehr als ein Viertel des gesamten Überweisungsbetrages. Die Sahring-Variante wäre hier zweifelsohne die fairere Version. Es kommt natürlich darauf an, weshalb und an wen man eine Auslandsüberweisung veranlasst und dementsprechend sollte man gründlich überlegen, welche der drei Varianten zum Gebührenbegleichen man wählt. Im Businessbereich ist es eigentlich geläufig, dass man die Sharing-Version wählt. Wenn man im Ausland Jemanden beschenken möchte mit Geld, sollte die Gebühren lieber selbst bezahlen, denn welcher Beschenkte möchte für sein Präsent auch noch Gebühren bezahlen?
Kostenloses Bankkonto eröffnen
Kostenlose Bankkonten eröffen kann man meist bei Banken, die darauf angewiesen sind, neue Kunden durch interessante Werbung anzuziehen und auf sich aufmerksam zu machen. Das trifft beispielsweise auf Direktbanken zu, die keine eigenen Filialen haben und daher nicht so präsent sind wie die Filialbanken. Bei ihnen findet man häufig verschiedene Bankkonten, für die zumindest keine Grundgebühr mehr fällig wird. Außerdem sind auch viele alltägliche Leistungen wie Überweisungen oder die Nutzung einer EC-Karte kostenlos. Bei der Direktbank sollte man allerdings darauf achten, bei welchen Automaten man Bargeld kostenfrei abheben kann: Gehört sie beispielsweise zur CashGroup oder einer anderen solchen Gruppe, spricht prinzipiell nichts dagegen.
Häufig findet man Angebote bei wenig bekannten Banken, die das Bankkonto kostenlos werden lassen, sobald ein gewisser monatlicher Geldeingang zu verzeichnen ist. Diese können durchaus auch Filialen haben, sie sind allerdings seltener vertreten als die bekannten Banken – deswegen wollen sie mit solchen Aktionen gezielt Kunden werben, die ernsthaft ein Konto bei ihnen betreiben möchten. In der Regel handelt es sich um keine großen Summen, die monatlich eingehen müssen, damit ein Bankkonto kostenlos bleibt. Viele Banken sind schon damit zufrieden, wenn man das monatliche Gehalt auf das Konto laufen lässt, sodass sie erkennen können, dass es aktiv genutzt wird. Sofern man in der Nähe einer Bank wohnt, die ein solches Angebot hat, oder zumindest jeden Tag an einem ihrer Geldautomaten vorbeikommt, spricht nichts gegen ein solches Konto, da die Serviceleistungen meist exzellent sind. Müsste man jedoch Umwege fahren, um an Bargeld zu kommen, sollte man sich lieber eine andere Bank suchen, denn solche Anbieter sind selten an eine Gruppe von Geldautomaten angeschlossen.
Der Vorteil beim eröffnen eines kostenlosen Bankkontos besteht darin, dass man viel Geld dabei sparen kann. Monatliche Gebühren oder Kartengebühren entfallen und können eine große Entlastung bedeuten. In den meisten Fällen lassen die Serviceleistungen nicht zu wünschen übrig, da die Banken sehr um ihre Kunden bemüht sind. Dafür kann es allerdings sein, dass man nur nach einer Bonitätsprüfung alle Karten bekommt und beispielsweise etwas auf die Ausstellung einer EC-Karte warten muss.
Einlagensicherung bei deutschen Banken
Seit es Banken gibt, gibt es auch Krisen und Bankinsolvenzen. Historisch hat das immer wieder dazu geführt, dass die deutschen Kunden ihre angelegten Gelder vollständig verloren. Daher wurde in entwickelten Staaten spätestens seit dem 20. Jahrhundert ein Sicherungssystem aus mehreren Säulen installiert, das heute in Deutschland und vergleichbar in anderen Staaten Anlegergelder vor Verlust schützt, und zwar bis 100.000,- € Barvermögen zu 100% und zu 90% Verbindlichkeiten aus Wertpapieren bis zu einem Gegenwert von 20.000,- €. Dies betrifft Einlagen bei Banken mit Hauptsitz in Deutschland. In anderen Ländern gibt es vergleichbare Regelungen mit unterschiedlichen, aber ähnlichen Summen. Seit dem 30.06.2009 sind nach EU-Beschluss bis 50.000,- € rechtlich einklagbar garantiert. Zum 31.12.2010 wurde der Betrag in Deutschland auf 100.000,- € angehoben. Die Frist für die Auszahlung wird auf höchstens 30 Tage begrenzt (vorher 3 Monate) und die bisherige Verlustbeteiligung der deutschen Anleger von 10% abgeschafft. Es gibt jedoch noch weitere, über die gesetzlich fixierte Sicherung hinausgehende Absicherungen durch die Banken selbst, die weiter unten erläutert werden.
Historisch ist die Einlagensicherung bei deutschen Banken seit 1937 mit der Gründung des Genossenschaftlichen Kreditfonds in Deutschland gewachsen. Die erste bundesweite (freiwillige) Sicherungseinrichtung der privaten Banken wurde 1966 gegründet. Auf diese zunächst freiwilligen und privaten Verfahren stützen sich bis heute weitere Sicherungssysteme, die Kunden auch über die 100.000,- € hinaus schützen.
1974 gab es den spektakulären Konkurs der Kölner Herstatt-Bank, einer Privatbank, die sich am Devisenmarkt verspekuliert hatte. Daraufhin wurden die privaten (freiwilligen) Sicherungssysteme der Banken erweitert, ohne gesetzliche Pflicht, diesen Systemen beizutreten. Erst 1986 gab die EU-Kommission dahingehend eine Empfehlung, die 1997 zur verbindlichen Richtlinie wurde.
Die Einlagensicherung hat verschiedene Säulen, nämlich Eigenkapitalvorschriften, gegenseitige Haftung von deutschen Banken, gesetzliche Einlagensicherung wie oben beschrieben und freiwillige Einlagensicherung durch Feuerwehrfonds. Mittels der Eigenkapitalvorschriften können normalerweise auch im Falle von Schieflagen der Bank noch sämtliche Kundengelder ausgezahlt werden. Gelingt dies nicht, haften innerhalb von Konzernen Mutter-und Tochtergesellschaften gegenseitig, im Falle der Sparkassengruppe und der Genossenschaftsbanken greift die Institutssicherung. Die nächste Stufe ist die oben geschilderte gesetzliche Einlagensicherung bei deutschen Banken, darüber hinaus schützen die Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Kundengelder. Dies hat seine Wurzeln im historischen Wachsen der privaten freiwilligen Einlagensicherung der Banken seit den 1930er Jahren. Seit dieser Zeit hat zum Beispiel noch nie ein Kunde einer Genossenschaftsbank oder Sparkasse in Deutschland seine Gelder verloren und ist noch nie ein dem Verbund angeschlossenes Institut in die Insolvenz gegangen. Laut § 23a Kreditwesengesetz sind Banken verpflichtet, einem Kunden vor Kontoeröffnung darüber zu informieren, ob sie dem Einlagensicherungsfond angehören. Die Abfrage hierüber kann man auch online durchführen.
Kostenloses Girokonto der Norisbank
Die Norisbank ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Bank. Faire Konditionen stehen im Vordergrund der Bank.
Sie bieten ihren Kunden das kostenlose Girokonto an, das zum Spitzenreiter bundesweit gehört. Auf verstecktes Kleingedrucktes verzichtet die Noris Bank, fair legt sie ihre Top Konditionen dem Kunden preis.
Es ist kein monatlicher Mindesteingang nötig um das Girokonto zu eröffnen und zu nutzen. Das Guthaben ist sicher auf dem Girokonto, denn die Norisbank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds. Das Guthaben des Kunden ist zu 100% abgesichert.
Die unkomplizierte Abwicklung bei der Eröffnung überzeugt. Ein Ansprechpartner für die Kontoeröffnung oder sonstige Probleme steht immer zur Verfügung. Auf Wunsch und bei guter Bonität, ist ein Dispositionskredit möglich. Doch das ist längst nicht alles, was das Konto bietet. Ein weiterer Pluspunkt ist: Eine Mastercard und EC-Karte steht dem Kunden kostenlos zur Verfügung. Mit diesen Karten kann an über 7000 Geldautomaten der Cash Group Geld abgehoben werden. Darüber hinaus kann der Kunde mit der Kreditkarte einen Mietwagen buchen. Es ist keine Kaution erforderlich.
Das kostenlose Girokonto ist für den Privatkunden ein Top-Konto, denn die meisten Filialbanken bieten oft das Girokonto mit versteckten Forderungen an. Z. B. Mindestgehaltseingang, manchmal bis zu 2.500 EUR oder jährliche Gebühren. Bei der Norisbank ist die Kontoführung kostenlos.
Das perfekte Konto für den Privat Kunden, uneingeschränkt kostenlos kann der Kunde das Girokonto nutzen. Um Einblick in den persönlichen Finanzen zu bekommen, kann der Kunde an Service-Automaten der Norisbank oder der Deutschen Bank Kontoauszüge ziehen. Mit dem Internet können die Kunden noch flexibler über ihre Finanzen agieren. Einfach Online Banking die Finanzübersicht behalten und Zahlungen oder Daueraufträge tätigen, ist mit einem sicheren Login möglich. Bankgeschäfte können schnell und bequem von zu Hause erledigt werden.
Eine hervorragende Kombination ist das angeschlossene Tagesgeldkonto. Mit einer Verzinsung von 1,25% p. a. bringt das Konto eine gute Rendite. Die Norisbank bietet mit über 100 Filialen in Deutschland gute Serviceleistungen und Qualität an. Eine hervorragende Leistung ist der Zusammenschluss des Cash Pools. So ist eine kostenfreie Geldabholung bei Mitgliedsbanken möglich.
Ob und inwieweit die Konditionen des Girokontos der Norisbank in Zukunft Gültigkeit besitzen sollte jeder Interessierte erneut prüfen. Für die Angaben in dem Artikel kann keine Gewähr übernommen werden.
Tagesgeldkonten im Vergleich
In der Finanztest Ausgabe Februar 2010 nimmt die Stiftung Warentest das Thema Tagesgeld- und Festzinsangebote genauer unter die Lupe. Bei über 80 Banken werden die Produkte Tagesgeld, Festgeld, Sparkonten und Festzinsangebote begutachtet und bewertet. Wo bekommt man die besten Zinsen?
Das Resultat ist besser als erwartet. Derzeit sind beim Testsieger Santander Consumer Bank bis zu 3,5% Zinsen möglich. Sein Geld länger als drei Jahre aus der Hand zu geben lohnt indes nicht. Dass Anleger ohne Kündigungsmöglichkeit bessere Zinskonditionen erwarten können als flexible Anlagepakete ist nicht verwunderlich – war es je anders?
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